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Pflegegrad 1 nach der Reform: Was wegfällt, was bleibt

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll wegfallen. Was heute gilt, was bleibt und was Angehörige jetzt tun können.

Ein älterer Herr sitzt lächelnd am Esstisch, eine Frau in blauer Bluse stellt ihm einen Teller mit Essen hin.
Inhalt11 Abschnitte
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was Pflegegrad 1 heute bekommt und was sich ändern soll
  3. Was sich für Pflegegrad 1 ändern soll
  4. Was bei Pflegegrad 1 bleibt
  5. Bestandsschutz: Was geschützt ist und was nicht
  6. Wen die Änderung besonders trifft
  7. Was Angehörige jetzt tun können
  8. Entlastung ohne Entlastungsbetrag
  9. Was die Änderung für Pflege- und Betreuungsdienste bedeutet
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Pflegegrad 1 bekommt heute kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Für viele Familien ist das die wichtigste Leistung: Sie bezahlt eine Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt oder eine Betreuungsgruppe.

Genau dieser Betrag soll mit der Pflegereform wegfallen. Hier steht, was Pflegegrad 1 heute bekommt, was sich ändern soll, was bleibt und was Angehörige jetzt tun können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute: Pflegegrad 1 hat Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.
  • Geplant: Ab 1. Januar 2027 soll es bei Pflegegrad 1 keinen Entlastungsbetrag mehr geben. Das neue Sozialraumbudget gilt erst ab Pflegegrad 2.
  • Ersatz: eine Pflegebegleitung, also Beratung statt Geld. Sie soll laut Kabinettsbeschluss erst ab 1. Januar 2029 starten.
  • Bleibt: technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse und weitere Leistungen.
  • Bestandsschutz: Wer heute einen Pflegegrad hat, behält ihn. Für den Entlastungsbetrag selbst gibt es nach dem bisher bekannten Entwurf keinen Bestandsschutz.
  • Noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Was Pflegegrad 1 heute bekommt und was sich ändern soll

Die Tabelle zeigt die Leistungen bei Pflegegrad 1 mit Stand Juli 2026 und die geplante Änderung.

LeistungHeute (2026)Geplant ab 2027
Entlastungsbetragbis 131 € im Monatentfällt
Zuschuss bei vollstationärer Pflege131 € im Monatentfällt für neue Fälle, Bestandsfälle behalten ihn
Pflegebegleitunggibt es noch nichtneu, laut Kabinettsbeschluss ab 2029
Beratungsbesuch zu Hauseeinmal im Halbjahr möglichbleibt als Übergang, bis die Pflegebegleitung startet
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monatentfällt
Technische Pflegehilfsmittelmeist leihweise, Eigenanteil höchstens 25 € je Hilfsmittelbleibt
Umbau der Wohnungbis 4.180 € je Maßnahmebleibt
Digitale Pflegeanwendungenbis 40 € plus 30 € für Unterstützung im Monatbleibt
Wohngruppenzuschlag224 € im Monatbleibt
Pflegekurse für Angehörigekostenlosbleibt

Beträge heute: Bundesministerium für Gesundheit, Stand Juli 2026. Geplante Änderungen: Referentenentwurf vom Juni 2026 und Berichte zum Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026.

Was sich für Pflegegrad 1 ändern soll

Der Entlastungsbetrag fällt weg. Heute können Menschen mit Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege nutzen. Nach der Reform soll es dafür das neue Sozialraumbudget geben, aber nur ab Pflegegrad 2.

Pflegebegleitung statt Geld. Stattdessen ist eine Pflegebegleitung nach §7c SGB XI geplant. Das ist Beratung und Begleitung durch Fachleute der Pflegekasse. Sie soll helfen, früh die richtige Unterstützung zu finden und die Selbstständigkeit zu erhalten. Laut Kabinettsbeschluss soll sie erst ab 1. Januar 2029 starten. Bis dahin sollen Betroffene Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI abrufen können.

Kein Zuschuss mehr im Pflegeheim für neue Fälle. Wer mit Pflegegrad 1 in einem Pflegeheim lebt, bekommt heute einen Zuschuss von 131 Euro im Monat. Für neue Fälle soll er wegfallen. Wer ihn schon bezieht, soll ihn behalten.

Keine Pauschale mehr für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Heute erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, zum Beispiel für Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Diese Pauschale soll ab 1. Januar 2027 als eigene Leistung wegfallen und im neuen Entlastungsbudget aufgehen. Für Pflegegrad 1 ist dieses Budget nicht vorgesehen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf bleiben erhalten.

Das Ziel der Bundesregierung ist, Kosten zu sparen und Pflegegrad 1 stärker auf Vorbeugung auszurichten. Laut Fachpresse spart die Streichung rund 800 Millionen Euro ab 2027.

Was bei Pflegegrad 1 bleibt

Viele Leistungen sollen erhalten bleiben. Nach dem Referentenentwurf sind das unter anderem:

  • technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel ein Hausnotruf oder ein Pflegebett
  • Zuschüsse zum Umbau der Wohnung, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche
  • digitale Pflegeanwendungen und Unterstützung bei ihrer Nutzung
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen
  • zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung der Angehörigen

Bestandsschutz: Was geschützt ist und was nicht

Der Entwurf enthält einen Bestandsschutz für den Pflegegrad selbst. Wer heute Pflegegrad 1 hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Begutachtungsregeln verlieren.

Für den Entlastungsbetrag gilt das nach dem bisher bekannten Entwurf nicht. Er soll für alle Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen, auch für die, die ihn heute nutzen. Die genaue Kabinettsfassung ist noch nicht veröffentlicht. Wir prüfen den Punkt, sobald sie vorliegt.

Offen ist auch: Was passiert mit angesparten Beträgen? Heute lassen sich nicht genutzte Beträge eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Ob das für Beträge aus 2026 noch gilt, regelt der bisher bekannte Entwurf nicht eindeutig.

Wen die Änderung besonders trifft

Die Streichung trifft vor allem Familien, die den Entlastungsbetrag heute regelmäßig nutzen, zum Beispiel für:

  • eine Alltagsbegleitung, die einmal pro Woche vorbeikommt
  • Hilfe im Haushalt über einen anerkannten Anbieter
  • eine Betreuungsgruppe oder ein Gruppenangebot

Wer den Betrag voll nutzt, verliert bis zu 1.572 Euro im Jahr. Diese Unterstützung muss dann privat bezahlt oder anders organisiert werden.

Was Angehörige jetzt tun können

  1. Entlastungsbetrag 2026 nutzen. Er gilt bis zum Inkrafttreten der Reform unverändert. Das betrifft vor allem angesparte Beträge.
  2. Pflegegrad prüfen lassen, wenn der Bedarf gestiegen ist. Hat sich der Zustand verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Nach dem Entwurf wird nach dem Recht begutachtet, das bei Antragstellung gilt. Ein Antrag lohnt sich aber nur, wenn der Hilfebedarf wirklich größer geworden ist.
  3. Beratung nutzen. Pflegekasse oder Pflegestützpunkt können sagen, welche Leistungen heute möglich sind und was nach der Reform bleibt.
  4. Entlastung neu planen. Welche Hilfe ist wirklich wichtig? Was lässt sich privat, über Nachbarschaft oder über ehrenamtliche Angebote abdecken?
  5. Keine vorschnellen Kündigungen. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, gilt das heutige Recht.

Entlastung ohne Entlastungsbetrag

Auch ohne Entlastungsbetrag gibt es Wege, Alltag und Kontakte zu stärken. Viele Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Kirchengemeinden bieten Treffpunkte und Besuchsdienste an, oft kostenlos. Pflegekurse helfen Angehörigen, die eigene Belastung zu senken.

Wo der Weg nach draußen schwerfällt, können digitale Angebote Kontakt nach Hause bringen. Mehr dazu, wie Einsamkeit im Alter entsteht und was dagegen hilft, steht in unserem Ratgeber Einsamkeit im Alter erkennen und was dagegen hilft. Den Überblick über die gesamte Reform gibt es im Ratgeber Pflegereform 2027: Was sich beim Entlastungsbetrag ändert.

Was die Änderung für Pflege- und Betreuungsdienste bedeutet

Die Streichung betrifft auch Anbieter. Viele Alltagsbegleitungen, Betreuungsgruppen und Hilfen im Haushalt für Pflegegrad 1 werden heute über den Entlastungsbetrag bezahlt. Fällt er weg, müssen Familien diese Leistungen selbst bezahlen oder darauf verzichten. Für Wohlfahrtsverbände, Betreuungsdienste und Kommunen stellt sich die Frage, wie sie diese Menschen mit dem vorhandenen Personal weiter erreichen.

Auch Verbände sehen das kritisch. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) bemängelt die Kürzungen in der ambulanten Pflege und rechnet mit großen wirtschaftlichen Problemen für ambulante Dienste und Betreuungsdienste.

Was die Reform insgesamt für Anbieter ändert, steht in unserem Ratgeber zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).

Häufige Fragen

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein. Pflegegrad 1 bleibt bestehen, und wer ihn hat, behält ihn. Wegfallen soll nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 nur der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Andere Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung und Pflegekurse sollen bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 weg?

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 ja, ab 1. Januar 2027. Das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gelten die 131 Euro im Monat weiter.

Was bekommt man bei Pflegegrad 1 nach der Reform?

Geplant sind unter anderem technische Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse für Angehörige und eine neue Pflegebegleitung. Geld zur freien Verwendung für Entlastung gibt es dann nicht mehr.

Was ist die Pflegebegleitung?

Eine Beratung und Begleitung durch Fachleute der Pflegekasse nach §7c SGB XI. Sie soll helfen, früh passende Unterstützung zu finden. Laut Kabinettsbeschluss soll sie ab 1. Januar 2029 starten.

Gibt es einen Bestandsschutz für den Entlastungsbetrag?

Nach dem bisher bekannten Entwurf nein. Geschützt ist der Pflegegrad selbst, nicht der Entlastungsbetrag. Die genaue Kabinettsfassung ist noch nicht veröffentlicht.

Was passiert mit angesparten Beträgen aus 2026?

Heute können nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ob das für Beträge aus 2026 nach der Reform noch gilt, ist offen. Am sichersten ist es, die Beträge 2026 zu nutzen.

Lohnt sich jetzt ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad?

Nur wenn der Hilfebedarf tatsächlich gestiegen ist. Ab Pflegegrad 2 gibt es nach der Reform das Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat. Pflegekasse oder Pflegestützpunkt beraten dazu.

Für Einrichtungen und Betreuungsdienste

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Quellen