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Entlastungsbudget: Was aus dem Pflegegeld wird

Mit der Pflegereform soll das Pflegegeld zum Entlastungsbudget werden. Was sich bei Höhe, Verhinderungspflege und Beratung ändern soll und was heute gilt.

Eine ältere Frau mit weißem Haar und eine jüngere Frau sitzen Arm in Arm auf dem Sofa und lachen sich an.
Inhalt11 Abschnitte
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wird das Pflegegeld abgeschafft?
  3. Entlastungsbudget: Beträge je Pflegegrad
  4. Was das Entlastungsbudget künftig abdecken soll
  5. Achtung, Verwechslungsgefahr
  6. Was sich bei Beratung und Pflichten ändern soll
  7. Was bleibt wie heute
  8. Was Angehörige jetzt tun können
  9. Wie geht es weiter?
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Für viele Familien ist das Pflegegeld die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung. Es geht an die pflegebedürftige Person und wird meist an Angehörige weitergegeben, die die Pflege zu Hause übernehmen.

Mit der Pflegereform soll das Pflegegeld zum Entlastungsbudget werden. Die Beträge sollen steigen. Gleichzeitig soll das Geld künftig mehr abdecken als heute. Hier steht, was geplant ist, was heute gilt und was Angehörige jetzt wissen sollten.

heutegeplant ab 2027

Pflegegrad 2

347 € 380 €

Pflegegrad 3

599 € 630 €

Pflegegrad 4

800 € 890 €

Pflegegrad 5

990 € 1.080 €

Pflegegeld im Monat. Geplant heißt: vom Kabinett beschlossen, noch kein Gesetz. Dafür soll das Geld künftig mehr abdecken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute: Pflegegeld von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) im Monat.
  • Geplant ab 1. Januar 2027: Das Pflegegeld wird im Umfang eines Entlastungsbudgets gezahlt, mit 380 Euro (Pflegegrad 2) bis 1.080 Euro (Pflegegrad 5).
  • Mehr Geld, aber auch mehr Aufgaben: Die Verhinderungspflege und die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen als eigene Leistungen wegfallen. Wer Pflegegeld bekommt, soll beides künftig aus dem Entlastungsbudget bezahlen. Ersatzpflege kann auch aus dem Sachleistungs- oder Sozialraumbudget kommen.
  • Neu: ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr für Kurzzeitpflege und Notfälle.
  • Gestrichen: Die im Juni geplante Halbierung für die ersten drei Monate nach einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 ist nicht mehr im Gesetzentwurf.
  • Pflegegrad 1 bekommt weiterhin kein Pflegegeld.
  • Noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wird das Pflegegeld abgeschafft?

Nein. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es weiter Pflegegeld. Neu ist, dass es „im Umfang eines Entlastungsbudgets“ gezahlt wird. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in seinen Fragen und Antworten, Pflegebedürftige erhielten das Pflegegeld künftig „in Höhe eines neuen Entlastungsbudgets“.

Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe. Wer die Pflege zu Hause selbst organisiert, bekommt weiterhin jeden Monat Geld von der Pflegekasse. Der Betrag soll aber höher sein und mehr abdecken als heute.

Im Referentenentwurf vom Juni 2026 hieß die Leistung noch komplett Entlastungsbudget. Das Kabinett hat den Begriff Pflegegeld wieder aufgenommen.

Entlastungsbudget: Beträge je Pflegegrad

Die Tabelle zeigt das Pflegegeld heute und die geplanten Beträge.

PflegegradPflegegeld heute (2026)Entwurf Juni 2026Kabinettsbeschluss September 2026
1kein Pflegegeldkein Pflegegeldkein Pflegegeld
2347 €386 €380 €
3599 €638 €630 €
4800 €889 €890 €
5990 €1.079 €1.080 €

Beträge im Monat. Heute: §37 SGB XI, gültig seit 1. Januar 2025. Geplant: Referentenentwurf und Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Die Beträge sollen 2028 nicht erhöht werden. Ab 1. Januar 2029 sollen sie jedes Jahr mit der Inflation steigen, genauer mit der sogenannten Kerninflationsrate.

Was das Entlastungsbudget künftig abdecken soll

Heute gibt es neben dem Pflegegeld mehrere eigene Leistungen. Einige davon sollen wegfallen. Ihr Geld soll auf die neuen Budgets verteilt werden.

  • Verhinderungspflege (§39)

    Heuteeigene Leistung, wenn die Pflegeperson ausfällt

    Geplant ab 2027entfällt als eigene Leistung, Ersatzpflege wird über Entlastungs-, Sachleistungs- oder Sozialraumbudget bezahlt

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die sogenannte Pflegebox (§40)

    Heutebis 42 € im Monat zusätzlich

    Geplant ab 2027keine eigene Leistung mehr, wird aus dem Entlastungsbudget bezahlt

  • Gemeinsamer Jahresbetrag (§42a)

    Heutebis 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Geplant ab 2027entfällt, das Geld wird auf die neuen Budgets verteilt

  • Kurzzeitpflege (§42)

    Heuteaus dem Gemeinsamen Jahresbetrag

    Geplant ab 2027über das neue Überbrückungsbudget, bis 2.285 € im Jahr

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Begründung zu §37, §39 und §42a.

Ein Beispiel zur Einordnung

Viele Familien bekommen heute Pflegegeld und bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das geplante Entlastungsbudget soll beides abdecken. So sieht der Vergleich aus:

  • Pflegegrad 2

    Heute: 347 € + 42 € = 389 €

    Geplant: 380 €

    9 € weniger
  • Pflegegrad 3

    Heute: 599 € + 42 € = 641 €

    Geplant: 630 €

    11 € weniger
  • Pflegegrad 4

    Heute: 800 € + 42 € = 842 €

    Geplant: 890 €

    48 € mehr
  • Pflegegrad 5

    Heute: 990 € + 42 € = 1.032 €

    Geplant: 1.080 €

    48 € mehr

Die Verhinderungspflege ist in diesem Beispiel nicht eingerechnet. Das ist eine eigene Beispielrechnung von ageONLINE, keine Angabe der Bundesregierung. Ob eine Familie am Ende mehr oder weniger hat, hängt davon ab, welche Leistungen sie heute tatsächlich nutzt.

Achtung, Verwechslungsgefahr

Den Begriff Entlastungsbudget gibt es im Alltag schon. Seit Juli 2025 nennen viele den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege so. Das ist nicht dasselbe wie das geplante Entlastungsbudget aus der Pflegereform.

Heute

Gemeinsamer Jahresbetrag

bis 3.539 € im Jahr

Nur für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Geplant ab 2027

Entlastungsbudget

380 bis 1.080 € im Monat

Das monatliche Pflegegeld in neuer Höhe.

Was sich bei Beratung und Pflichten ändern soll

Wer Pflegegeld bekommt, muss heute regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. Das soll grundsätzlich so bleiben, mit einigen Änderungen:

  • Bis Ende 2028Pflegegrad 2 bis 5 ruft halbjährlich einen Beratungsbesuch ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist stattdessen auch ein Besuch pro Vierteljahr möglich.
  • Neu für Pflegegrad 2 und 3In den ersten drei Monaten nach der Einstufung sollen bis zu zwei zusätzliche Beratungen möglich sein.
  • Per VideoWie schon heute kann jede zweite Beratung auf Wunsch per Video stattfinden, die erste muss zu Hause sein. Das soll bis Ende 2028 weiter gelten.
  • Ab 1. Januar 2029Statt der Beratungsbesuche ist eine jährliche Pflegebegleitung zu Hause geplant.

Wie heute gilt: Wer die Beratung nicht abruft, dem kann das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden.

Was bleibt wie heute

  • AntragDas Pflegegeld muss weiterhin bei der Pflegekasse beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause selbst sichergestellt ist.
  • Monatliche AuszahlungDas Geld kommt weiter jeden Monat aufs Konto.
  • KombinationPflegegeld und Leistungen eines Pflegedienstes lassen sich laut Gesetzentwurf weiter kombinieren. Statt Geld kann auch das neue Sachleistungsbudget gewählt werden.
  • Bei KurzzeitpflegeWährend einer Kurzzeitpflege soll für bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt werden.

Was Angehörige jetzt tun können

  1. Leistungen 2026 nutzen.Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und die Pauschale für Pflegehilfsmittel gelten bis zum Inkrafttreten der Reform unverändert.
  2. Eigene Rechnung machen.Welche Leistungen nutzt die Familie heute? Mit der Tabelle oben lässt sich grob abschätzen, wie sich die Reform auswirkt.
  3. Beratung nutzen.Pflegekasse oder Pflegestützpunkt können sagen, was heute möglich ist und was nach der Reform gelten soll.
  4. Entlastung planen.Wenn Verhinderungspflege künftig aus dem Entlastungsbudget kommt, lohnt es sich, Auszeiten für pflegende Angehörige früh einzuplanen.
  5. Keine vorschnellen Entscheidungen.Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gilt das heutige Recht.

Wofür sich die 131 Euro heute nutzen lassen, steht in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag nach §45b. Wie er sich ändern soll, steht in Pflegereform 2027: Was sich beim Entlastungsbetrag ändert. Was die Reform für Pflegegrad 1 bedeutet, steht in Pflegegrad 1 nach der Reform.

Wie geht es weiter?

  1. Juni 2026Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums
  2. 30. September 2026Beschluss im Bundeskabinett
  3. 20. November 2026erste Beratung im Bundesrat (laut AOK)
  4. 11. Dezember 2026zweite und dritte Lesung im Bundestag (laut AOK geplant)
  5. 18. Dezember 2026abschließende Beratung im Bundesrat (laut AOK geplant)
  6. 1. Januar 2027geplanter Start des Entlastungsbudgets
Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages mit blauen Sitzreihen, Bundesadler und Glaskuppel.

Einzelne Teile der Reform sollen erst 2028 und 2029 starten, zum Beispiel die Pflegebegleitung. Was die Reform für Pflegedienste und Einrichtungen bedeutet, steht in unserem Ratgeber zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).

Häufige Fragen

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget ist der neue Rahmen für das Pflegegeld nach dem Pflegeneuordnungsgesetz. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, sollen ab 1. Januar 2027 monatlich 380 bis 1.080 Euro bekommen. Daraus sollen künftig auch Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden. Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wird das Pflegegeld 2027 gekürzt?

Die Monatsbeträge sollen steigen, nicht sinken. Allerdings sollen die Verhinderungspflege und die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als eigene Leistungen wegfallen und aus den neuen Budgets bezahlt werden, beim Pflegegeld also aus dem Entlastungsbudget. Ob eine Familie unterm Strich mehr oder weniger hat, hängt davon ab, welche Leistungen sie heute nutzt.

Wie hoch ist das Entlastungsbudget bei Pflegegrad 3?

Nach dem Kabinettsbeschluss 630 Euro im Monat. Heute beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 599 Euro.

Was passiert mit der Verhinderungspflege?

Sie soll ab 2027 als eigene Leistung wegfallen. Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt, soll dann über das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget oder das Sozialraumbudget bezahlt werden. Für Kurzzeitpflege ist ein neues Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr geplant.

Bekommt man bei Pflegegrad 1 ein Entlastungsbudget?

Nein. Wie heute beim Pflegegeld gilt das Entlastungsbudget erst ab Pflegegrad 2.

Muss man das Entlastungsbudget neu beantragen?

Das Pflegegeld wird laut Gesetzentwurf weiter bei der Pflegekasse beantragt. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen die bisher einzeln geregelten Leistungen in den neuen Budgets gebündelt und ohne zusätzliche Anträge nutzbar sein. Wie bestehende Fälle genau umgestellt werden, ist noch nicht im Detail bekannt. Am besten fragt man bei der Pflegekasse nach, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Gibt es 2028 mehr Pflegegeld?

Nach dem Entwurf nein. Die eigentlich für 2028 vorgesehene Erhöhung soll entfallen. Ab 2029 sollen die Beträge jedes Jahr mit der Inflation steigen.

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Quellen